Weitere Entscheidung unten: KG, 04.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.08.2008 - 4 W 66/08   

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https://dejure.org/2008,7393
OLG Zweibrücken, 11.08.2008 - 4 W 66/08 (https://dejure.org/2008,7393)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.08.2008 - 4 W 66/08 (https://dejure.org/2008,7393)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. August 2008 - 4 W 66/08 (https://dejure.org/2008,7393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung durch einen Schuldner im Wege der einstweiligen Verfügung; Anspruch auf Zulassung zu einem Wurstfest unter abgewandelten Nutzungsbedingungen

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Keine Verurteilung eines Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung im Wege der einstweiligen Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung: Verurteilung zur Willenserklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Pressemeldung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ersetzung positiver Stimmabgabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Per Eilverfahren kann nicht der Abschluss eines Zulassungsvertrags für einen Markt erreicht werden - Einstweilige Verfügung nur bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 07.12.1995 - 18 U 93/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2008 - 4 W 66/08
    Soweit nach einer weitergehenden Auffassung ein Antrag auf Erlass einer auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten einstweiligen Verfügung für zulässig erachtet wird, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen ist und eine Ablehnung der einstweiligen Verfügung einer Rechtsverweigerung gleich käme (vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 1997, 59), liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
  • VG Neustadt, 17.06.2008 - 4 L 614/08

    Streit um Zulassung zum Bad Dürkheimer Wurstmarkt an Landgericht Frankenthal

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2008 - 4 W 66/08
    Da die Antragsgegnerin über die Zulassung zum Markt nicht durch eine hoheitliche Maßnahme in Form eines Bescheides, sondern in zulässiger Weise durch den Abschluss privat-rechtlicher Verträge entscheidet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 9. September 1969 - XII B 95/86 - Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss vom 17. Juni 2008 - 4 L 614/08 m.w.N.), beträfe das Begehren der Antragstellerin letztlich den Abschluss privatrechtlicher Platzüberlassungsverträge, mithin eine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Abgabe einer Willenserklärung im Sinne von § 894 ZPO (Abgabe eines Vertragsangebotes) "im Rahmen der sonst üblichen Nutzungskonditionen".
  • OLG Nürnberg, 22.02.2007 - 9 WF 1545/06

    Zur Sicherung des Anspruchs auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Wege

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2008 - 4 W 66/08
    Eine eventuelle Teilnahme der Antragstellerin am Wurstmarkt 2008 wäre dadurch mit einer nicht hinnehmbaren Rechtsunsicherheit belastet (vgl. zu allem OLG Nürnberg NJW 2007, 2053; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1990, 1022; Musielak/Huber ZPO 6. Aufl. § 940 Rdnr. 26; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 940 Rdnr. 46 "Willenserklärung").
  • OLG Hamburg, 20.06.1990 - 12 U 37/90

    Abgabe einer Willenserklärung; Zustimmung zur Kündigung; Zustimmung zu einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2008 - 4 W 66/08
    Eine eventuelle Teilnahme der Antragstellerin am Wurstmarkt 2008 wäre dadurch mit einer nicht hinnehmbaren Rechtsunsicherheit belastet (vgl. zu allem OLG Nürnberg NJW 2007, 2053; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1990, 1022; Musielak/Huber ZPO 6. Aufl. § 940 Rdnr. 26; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 940 Rdnr. 46 "Willenserklärung").
  • OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit

    Das kann in Bezug auf Willenserklärungen regelmäßig nicht angenommen werden, wie sich aus § 894 ZPO ergibt (vgl. Hans. OLG Hamburg, MDR 1990, 1022; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 938, Rz. 5; OLG Zweibrücken, MDR 2009, 221, Juris-Rz. 22).
  • OLG Dresden, 23.06.2014 - U 4/14
    Die Wertung des Gesetzgebers, dass die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung grundsätzlich nur im Hauptsacheverfahren und nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich sein soll, lässt sich bereits aus § 894 ZPO ableiten, wonach einer Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung die Erklärung erst dann als abgegeben gilt, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt hat (s. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.08.2008, 4 W 66/08, MDR 2009, 221).
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Rechtsprechung
   KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6857
KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08 (https://dejure.org/2008,6857)
KG, Entscheidung vom 04.08.2008 - 22 W 55/08 (https://dejure.org/2008,6857)
KG, Entscheidung vom 04. August 2008 - 22 W 55/08 (https://dejure.org/2008,6857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Würdigung einer Beweisaufnahme in begrenztem Umfang im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens; Antizipierte Beweiswürdigung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 568

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Würdigung einer Beweisaufnahme im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertretene Auffassung, dass allenfalls in anderen Verfahren dokumentierte gerichtliche Vernehmungen Gegenstand einer vorweggenommenen Würdigung von Zeugenbeweisen sein dürfen (BGH, VersR 1987, 1187; OLG Köln, NJW-RR 2001, 791; OLG Hamm, VersR 2002, 1233, 1234; Senat, OLG-Report Kammergericht 2006, 406; sowie Beschluss vom 14. März 2005 - 22 W 69/04 -).
  • OLG Hamm, 04.02.2002 - 20 W 36/01

    Kausalitätsgegenbeweis; Grobe Fahrlässigkeit; Stehlgutliste; Konkreter

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertretene Auffassung, dass allenfalls in anderen Verfahren dokumentierte gerichtliche Vernehmungen Gegenstand einer vorweggenommenen Würdigung von Zeugenbeweisen sein dürfen (BGH, VersR 1987, 1187; OLG Köln, NJW-RR 2001, 791; OLG Hamm, VersR 2002, 1233, 1234; Senat, OLG-Report Kammergericht 2006, 406; sowie Beschluss vom 14. März 2005 - 22 W 69/04 -).
  • KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05

    Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der vorweggenommenen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08
    Dies hat der Senat unter eingehender Würdigung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur wiederholt entschieden (Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 22 W 45/04 -, Beschluss vom 14. März 2005 - 22 W 69/04 - Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 22 W 54/05 - OLG-Report Kammergericht 2006, 406; Beschluss vom 24. Mai 2006 - 22 W 30/06 - Beschluss vom 29. November 2006 - 22 W 40/06 - jeweils mit Nachweisen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2008 - 2 L 161/04

    Vorweggenommene Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

    Auf die diesbezüglichen zum Prozesskostenhilfeverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - KG Berlin, Beschl. v. 04.08.2008 - 22 W 55/08 - Bayrischer VGH, Beschl. v. 30.10.2007 - 24 C 07.1415 - OVG Saarland, Beschl. v. 18.01.2006 - 3 Y 21/05 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 14.06.1999 - 4 O 13/99 - alle zit. nach juris) kann insoweit zurückgegriffen werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 10 AS 2134/10
    Der Senat sieht die Begründung dafür allerdings nicht in den Erwägungen des SG, die im Ergebnis eine antizipierte Beweiswürdigung enthalten, die im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zwar in sehr engen Grenzen zulässig ist (vgl. Kammergericht Berlin; Beschluss v. 04. August 2008 - 22 W 55/08 = MDR 2009, S 221 mwNachw), hier indes nicht in Betracht kommen dürfte.
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